Praxisinformation

In meiner Einzelpraxis behandle ich Erwachsene im Rahmen von

• Psychoanalyse/analytische Psychotherapie

• tiefenpsychologische Psychotherapie

für beide Verfahren habe ich die Abrechnungsberechtigung für Einzel- als auch Gruppentherapie für Erwachsene,

• die gesetzlich oder privat Krankenkassenversichert sind

• bzw. Versicherte einer privaten Krankenversicherung sowie für Beihilfeberechtigte

Wenn Sie Interesse an einem Erstgespräch oder für eine probatorischen Sitzung haben, wenden Sie sich bitte telefonisch direkt an mich (siehe unter „Kontakt“, hier finden Sie die Telefonnummern und meine telefonischen Sprechzeiten).

Allgemeines:

Kostenübernahme: Für eine Psychotherapie mit vollständiger Kostenübernahmen stehen drei unterschiedliche Therapieverfahren, die sogenannten Richtlinienverfahren, zur Verfügung:

• Psychoanalyse/analytische Psychotherapie;

• tiefenpsychologische Psychotherapie;

• Verhaltenstherapie.

Diese werden als Einzel- und/oder Gruppentherapie von ihrer Krankenkasse/Beihilfe/privaten Krankenversicherungen nach Bewilligung im Rahmen eines Antragsverfahrens übernommen.

(Versicherte einer privaten Krankenversicherung sollten mit ihrem Versicherer vorab klären, ob sie die Kostenerstattung für Psychotherapie vereinbart haben).

Für die Erstgespräche und probatorischen Sitzungen bedarf es keiner vorherigen Bewilligung durch die Krankenkasse (Ausnahme: Sie haben bereits innerhalb der letzten zwei Jahre eine bewilligte Psychotherapieerhalten)

Erstgespräch, diese (offiziell: „Psychotherapeutische Sprechstunde“) ist vorgeschrieben und sinnvoll. Im Erstgespräch soll die Indikation für eine Psychotherapie, ihre Dringlichkeit und eventuell die Behandlungsform bzw. die mögliche Zusammenarbeit mit dem Therapeuten besprochen werden. Innerhalb eines Quartals können Sie ein solches Erstgespräch bei verschiedenen Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen durchführen, um für sich die unterschiedlichen Behandlungsangebote und die Möglichkeit , mit dem jeweiligen Therapeuten bzw. Therapeutin vertrauensvoll zusammenzuarbeiten, zu klären.

Probatorischen Sitzungen: Da zum Gelingen einer Psychotherapie die Wahl des Verfahrens und die Beziehung zum Psychotherapeuten von wesentlicher Bedeutung sind, und der Therapeut für den Bewilligungsantrag der Therapie intensiv mit ihnen über die Entstehungsgeschichte ihrer Problematik über ihre aktuelle Lebenssituation sprechen muss, werden nach dem Erstgespräch die sogenannten probatorischen Sitzungen durchgeführt bevor es zur Vereinbarung für eine Psychotherapie kommen kann; will man es gemeinsam angehen, muss dann vor Beginn der Therapie die Kostenübernahme beantragt und vom Kostenträger (Krankenkassen, Krankenversicherung, Beihilfe) zugesagt werden. Welche Antragsunterlagen hierzu notwendig sind werde ich im Einzelfall mit Ihnen besprechen.

Die Therapie beginnt nach der Kostenzusage. Hierzu werden feste wöchentliche Termine vereinbart. Jede Sitzung dauert 50 Minuten. Je nach Verfahren, Krankheitsbild und-dynamik mit einer, zwei oder drei Sitzungen regelmäßig pro Woche, in Ausnahmefällen können es auch für eine begrenzte Zeit vier Sitzungen sein. x. In einer psychoanalytischen Psychotherapie können maximal bis zu 300 Stzng. genehmigt werden. Wichtig ist eine Motivation zur verlässlichen und regelmäßigen Wahrnehmung der Termine, wofür ich eine hohe Zuverlässigkeit einfordere.

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